In der Auftaktrunde erläuterte die GDL der AVG zunächst ihre Forderungen. Positive Signale, aber auch Vorbehalte des Arbeitgebers zeigen, dass bis zu einem möglichen Abschluss im März noch ein Stück Arbeit zu leisten ist. 

Am 8. Februar 2024 fand in Karlsruhe die Auftaktrunde der Tarifverhandlungen zwischen der GDL und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) statt. Die GDL erklärte bei diesem Termin umfassend die gestellten Forderungen und auch deren Notwendigkeit zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der GDL-Mitglieder bei der AVG. In diesem Zusammenhang wurden auch Verständnisfragen des Arbeitgebers zu den Forderungen beantwortet.

Zu den Forderungen einer markanten Entgelterhöhung, einer deutlichen Erhöhung der Zulagen und einer Inflationsprämie von 3 000 Euro (1 500 Euro wurden bereits vorab von der AVG an die GDL-Mitglieder gezahlt) zur Abmilderung der hohen Inflation erteilte der Arbeitgeber zwar noch keine Zusage. Dennoch wurde ein erstes positives Signal vermittelt, wonach der AVG durchaus bewusst ist, welche Marktreferenzen bestehen und dass ein etwaiger Abschluss diese beinhalten müsse.

Zu den Forderungen der GDL hinsichtlich einer Absenkung der Arbeitszeit ohne Entgeltkürzung für Schichtarbeiter auf 35 Stunden pro Woche und die Normierung von Regelungen zur 5-Tage-Woche zeigte sich der Arbeitgeber in der ersten Runde noch zurückhaltend. Die GDL hat aus diesem Grund noch einmal unterstrichen, dass die am Markt etablierte Referenzeinigungen auch bei der AVG zur Anwendung kommen müssen, um einen Abschluss zu erzielen. Weiterhin fordert die GDL beispielsweise auch die Einführung einer Übergabezeit am Arbeitsplatz beim Netzbetrieb für Fahrdienstleiter und tarifvertragliche Regelungen zu Erschwernissen für die GDL-Mitglieder in der Netz-Instandhaltung.

Hier ist also noch ein Stück Arbeit zu leisten. Die weiteren Beschäftigtengruppen der AVG werden in einem eigenen Tarifwerk erfasst und die entsprechenden Regelungen dort abgebildet. Die monetären Komponenten, wie die Entgelterhöhung und Erhöhung der Zulagen, sollen selbstverständlich auch für diese Berufsgruppen in gleichem Maße zur Anwendung gebracht werden. Die Tarifvertragsparteien streben zum nächsten Termin am 15. März 2024 an, einen gemeinsamen Tarifabschluss zu erreichen.

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