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Wettbewerbsbahnen

Arbeitszeit- und Urlaubswahlmodelle:

Wahlentscheidung bis zum 31. Dezember 2025

treffen!

In der letzten Tarifrunde wurden die Urlaubswahlmodelle in den

GDL-Tarifverträgen modifiziert und das Wahlrecht zur

Veränderung des individuellen regelmäßigen Arbeitszeit-Solls für

Vollzeitarbeitnehmer, die regelmäßig Schichtarbeit leisten,

eingeführt. Für das Jahr 2027 können die GDL-Mitglieder bei den

Wettbewerbsbahnen noch bis zum 31. Dezember 2025 ihre

Wahlentscheidung treffen.

Wahlmodell zum individuellen regelmäßigen Arbeitszeit-Soll

Seit Beginn der Arbeitszeitverkürzung können die Arbeitnehmer in

regelmäßiger Schichtarbeit ihre Arbeitszeit für ein zeitanteilig

erhöhtes Tabellenentgelt anheben.

Folgendes ist zu beachten:

• Eine Veränderung der Arbeitszeit im Korridor ist zwischen der

ab dem Jahr 2027 geltenden (betrieblichen) Arbeitszeit und der

durchschnittlichen 40-Stunden-Woche möglich.

• Die Absenkung oder Erhöhung der Arbeitszeit um eine Stunde

pro Woche ist erzwingbar.

• Wenn bisher keine Wahlentscheidung getroffen wurde, erfolgt

in einigen Unternehmen in den kommenden Jahren eine

automatische Absenkung der Arbeitszeit bis zur 35-Stunden-

Woche, in anderen nur bis zur 37-Stunden-Woche.

Urlaubswahlmodelle

Das Urlaubwahlmodell kann von allen Arbeitnehmern in Anspruch

genommen werden, auch wenn nicht regelmäßig Schichtarbeit

geleistet oder nicht in Vollzeit gearbeitet wird. Wer keine neue

Wahlentscheidung trifft, verbleibt bei seiner bisherigen.

Frist einhalten: Für beide Wahlmodelle gilt für das Jahr 2027 eine

einheitliche Entscheidungsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Für

die Wahlentscheidung sollen nach Möglichkeit die vom Arbeitgeber

bereitgestellten Vordrucke verwendet werden.

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