
Wettbewerbsbahnen
Arbeitszeit- und Urlaubswahlmodelle:
Wahlentscheidung bis zum 31. Dezember 2025
treffen!
In der letzten Tarifrunde wurden die Urlaubswahlmodelle in den
GDL-Tarifverträgen modifiziert und das Wahlrecht zur
Veränderung des individuellen regelmäßigen Arbeitszeit-Solls für
Vollzeitarbeitnehmer, die regelmäßig Schichtarbeit leisten,
eingeführt. Für das Jahr 2027 können die GDL-Mitglieder bei den
Wettbewerbsbahnen noch bis zum 31. Dezember 2025 ihre
Wahlentscheidung treffen.
Wahlmodell zum individuellen regelmäßigen Arbeitszeit-Soll
Seit Beginn der Arbeitszeitverkürzung können die Arbeitnehmer in
regelmäßiger Schichtarbeit ihre Arbeitszeit für ein zeitanteilig
erhöhtes Tabellenentgelt anheben.
Folgendes ist zu beachten:
• Eine Veränderung der Arbeitszeit im Korridor ist zwischen der
ab dem Jahr 2027 geltenden (betrieblichen) Arbeitszeit und der
durchschnittlichen 40-Stunden-Woche möglich.
• Die Absenkung oder Erhöhung der Arbeitszeit um eine Stunde
pro Woche ist erzwingbar.
• Wenn bisher keine Wahlentscheidung getroffen wurde, erfolgt
in einigen Unternehmen in den kommenden Jahren eine
automatische Absenkung der Arbeitszeit bis zur 35-Stunden-
Woche, in anderen nur bis zur 37-Stunden-Woche.
Urlaubswahlmodelle
Das Urlaubwahlmodell kann von allen Arbeitnehmern in Anspruch
genommen werden, auch wenn nicht regelmäßig Schichtarbeit
geleistet oder nicht in Vollzeit gearbeitet wird. Wer keine neue
Wahlentscheidung trifft, verbleibt bei seiner bisherigen.
Frist einhalten: Für beide Wahlmodelle gilt für das Jahr 2027 eine
einheitliche Entscheidungsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Für
die Wahlentscheidung sollen nach Möglichkeit die vom Arbeitgeber
bereitgestellten Vordrucke verwendet werden.
