Verhältnismäßig, rechtmäßig und zulässig

Erneut hat die GDL richterlich bestätigt bekommen, dass die Arbeitskämpfe verhältnismäßig, rechtmäßig und zulässig sind. Der Antrag der Deutschen Bahn AG wurde vom Arbeitgericht abgewiesen!

Bei der Deutschen Bahn AG spielt Geld keine Rolle – milliardenschwere Leuchtturmprojekte, provokante Tarifauseinandersetzungen mit der GDL und unnütze Gerichtsverfahren gegen die GDL – scheiß drauf, sind ja nur Steuergelder!

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