Trassenpreisbescheid 2026 der BNetzA
Die GDL fordert langfristige Planungssicherheit bei Trassenpreisen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Bescheid vom 22. Juli das Trassenpreissystem für das Jahr 2026 neu berechnet. Dies hat massive Auswirkungen für alle Bereiche, ob Nah-, Fern- oder Güterverkehr. Nach Berechnungen des Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) führt das zu Mehrkosten von neun Prozent und damit Nachzahlungen in Höhe von 400 Millionen Euro. Eine hohe Belastung für die Tarif- und Sozialpartner der GDL.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen waren auf eine solche nachträgliche Preissteigerung nicht eingestellt und die ihnen nun aufgebürdete finanzielle Belastung könnte im schlimmsten Fall zur Einstellung von Verbindungen führen.
Eine funktionierende Eisenbahn braucht Planungssicherheit
Die GDL unterstützt die Klage und fordert daher von der BNetzA ein unbedingtes Bekenntnis zum Grenzkostenprinzip bei den Trassenpreisen. Nur damit lassen sich die Kosten gerecht unter allen EVU aufteilen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das in seiner Rechtsprechung bereits so festgestellt.
Um einen Wegfall von Zugverbindungen zu vermeiden, die Anbindung der Fläche an das Schienennetz zu erhalten und vor allem Arbeitsplätze zu sichern, muss eine gerechte Berechnungsgrundlage der Trassenpreise geschaffen werden. Die Eisenbahn ist ein essenzieller Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Verkehr und Transport auf der Schiene sind die umweltfreundlichste und nachhaltigste Möglichkeit der Mobilität und diese gilt es zu bewahren und vor allem auszubauen. Die Transportbereiche der Eisenbahnverkehrsunternehmen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt und müssen ihre Verkehre langfristig planen und kalkulieren können!
Die GDL setzt sich für faire Trassenpreise und Arbeitsbedingungen sowie eine Zukunft auf der Schiene ein!
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